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Wo sind meine Aktien eingetragen?
Aktienzertifikat in
Eigenverwahrung oder in Bankdepot?
Wie und wo kann ich meine Aktien verkaufen?
Kann man zusätzliche Aktien kaufen, wo und zu welchem Preis?
Ich habe die Kapitalerhöhungen verpasst. Was kann ich noch tun...
Was passiert mit den Baumanrechten von jenen Baumpartnern...
Ich hatte meine Unterlagen im Juni 2006 zurückgeschickt und seither...
Wurden alle, die Aktien der Forests for Friends zeichneten...
Kann die Aktie auch auf zwei Personen ausgestellt werden?
Als Treuhänder verwalten wir die Aktien von XY...
Können Nicht-Aktionäre an der Generalversammlung teilnehmen?
Besitzer der Aktien sind meine unmündigen Kinder..
Wo sind meine Aktien
eingetragen?
Der Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Namenaktien ist im Aktienbuch der Forests for Friends eingetragen. Das Aktienbuch wird von unserem Aktienregister geführt, einer spezialisierten Firma, der
ShareCommService AG.
Kann ich meine Aktien zu meinen Unterlagen nehmen / in mein Bankdepot einbuchen lassen?
Die Aktien müssen entweder
(elektronisch) in ein Bankdepot eingebucht oder
vom Aktionär in Form eines Aktien-Zertifikates
sicher aufbewahrt werden. Die Eigenverwahrung
des Zertifikats birgt begrenzte Risiken und
Kosten: sollte das Aktienzertifikat verloren
gehen, vernichtet oder gestohlen werden, kann
eine Verlust- und Schadloserklärung (beim Aktienregister
zu beziehen) ausgefüllt werden. Daraufhin
werden die betroffenen Zertifikate als ungültig
erklärt. Das Aktienregister stellt daraufhin
ein neues Zertifikat mit einer neuen Nummer aus. Bei Einlieferung in ein Bankdepot gehen die
Gebühren zu Lasten des Aktionärs.
Wie und wo kann ich meine Aktien verkaufen?
Unsere Aktien sind an keiner Börse kotiert. Sie können aber Ihre Aktien jederzeit privat verkaufen.
Der Verwaltungsrat der Forests for Friends AG ist jedoch nicht verpflichtet, jeden Käufer als Aktionär anzuerkennen (Vinkulierungsrecht).
Kann man zusätzliche Aktien kaufen, wo und zu welchem Preis?
Zurzeit hat sich noch kein reger Markt eingestellt.
Wir sind gerne bereit, Kaufangebote entgegen zu nehmen und ohne finanzielle Interessen an Verkaufs-Interessenten zu vermitteln.
Ich habe die Kapitalerhöhungen verpasst. Was kann ich noch tun, um meine Investition zu retten?
Was passiert mit den Baumanrechten von jenen Baumpartnern, die keine Aktien gezeichnet haben?
Es ist leider zutreffend, dass ein
Baumengagement bei der Prime Forestry
Switzerland (in Liquidation) jetzt wertlos ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte
an die Konkursverwalter, die Anwaltskanzlei
Wenger Plattner, GoldbachCenter, Seestrasse 39,
CH-8700 Küsnacht (Schweiz).
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Ich hatte meine Unterlagen im Juni 2006 zurückgeschickt und seither nichts mehr gehört. Ich erwarte unverzüglich ein Angebot für den Bezug von Aktien!
In unseren Schreiben an die Baumpartner vom
Juni 2006 wurde der Versand der Zeichnungsunterlagen für Ende September angekündigt. Da es sich um eine nicht-öffentliche Einladung zur Zeichnung handelte,
durften die Unterlagen nur an jene Baumpartner versandt
werden, welche auf der Willenserklärung die Variante 1 angekreuzt hatten (so war es im Nachsatz auch ausgeführt). Zudem war es uns nicht gestattet, die Einladung zu veröffentlichen, weder in Zeitungen noch auf dem Internet. Alle Interessierten erhielten die Unterlagen per Priority-Post, einige zusätzlich auch noch per eMail.
Viele haben wir zudem telefonisch kontaktiert. Die Adressen entnahmen wir den Willenserklärungen,
denn wir verfügen bis heute über keine
Adressliste der konkursiten Prime Forestry.
Aus Fairnessgründen haben wir im Frühsommer 2007
den verbleibenden Baumpartnern ein zweites und
letztes Angebot unterbreitet. Viele habe es
angenommen. Das Verfahren war gleich wie im
Herbst 2006.
Nach Abschluss der
dritten Kapitalerhöhung besteht keine Möglichkeit mehr, Baumpartner zu Vorzugsbedingungen ins
Aktionariat aufzunehmen.
Wurden alle, die Aktien der Forests for Friends zeichneten, als Aktionäre aufgenommen?
In Anwendung von Artikel 5 der Gesellschaftsstatuten (Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn der Erwerber ein zum Gesellschaftszweck in Konkurrenz stehendes Unternehmen betreibt, daran beteiligt oder dort angestellt ist) wurden
mehrere Personen vom Verwaltungsrat nicht zur
Zeichnung zugelassen.
Kann die Aktie auch auf zwei Personen (auf mich und meine Frau) ausgestellt werden?
Da jede Aktie nur ein Stimmrecht begründet und das Stimmrecht nicht aufgeteilt werden kann, kann eine Aktie nur auf eine Person ins Aktienregister eingetragen werden.
Es ist aber durchaus möglich, einen Teil der Aktien auf eine andere Person einzutragen.
Als Treuhänder verwalten wir die Aktien von XY. Können wir die Stimmrechte an der Generalversammlung wahrnehmen?
Können Nicht-Aktionäre an der Generalversammlung teilnehmen?
Art. 10 Abs. 2 der Statuten führt aus, dass eine Vertretung nur durch einen anderen Aktionär zulässig ist. Juristische Personen können durch ihre Organe vertreten werden (mit schriftlicher Vollmacht, wenn das betreffende Organ nicht einzelzeichnungsberechtigt ist), nicht aber durch Drittvertreter.
Es ist dem Verwaltungsrat nicht erlaubt, Nicht-Aktionäre als Vertreter zur
GV zuzulassen.
Sollte der Aktionär eine Aktie an den
Treuhänder übertragen, so müsste dieser die Erklärung abgeben, dass er die Aktie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben hat. Tut er dies nicht, so kann die Eintragung ins Aktienbuch gestützt auf den gesetzlichen Vinkulierungsgrund gemäss Art. 685b Abs. 3 OR abgelehnt werden.
Es steht dem Verwaltungsrat frei, ausgewählten Personen eine „Gästekarte“ für den Zutritt zur Generalversammlung auszustellen. Damit ist kein Stimmrecht verbunden.
Besitzer der Aktien sind meine unmündigen Kinder. Kann ich sie an der Generalversammlung vertreten?
Ja. Natürliche Personen können durch ihren Rechtsbeistand vertreten werden.
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