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Häufig gestellte Fragen

Wo sind meine Aktien eingetragen?
Aktienzertifikat in Eigenverwahrung oder in Bankdepot?
Wie und wo kann ich meine Aktien verkaufen?
Kann man zusätzliche Aktien kaufen, wo und zu welchem Preis?
Kann die Aktie auch auf zwei Personen ausgestellt werden?
Als Treuhänder verwalten wir die Aktien von XY...
Können Nicht-Aktionäre an der Generalversammlung teilnehmen?
Besitzer der Aktien sind meine unmündigen Kinder..


Wo sind meine Aktien eingetragen?
Der Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Namenaktien ist im Aktienbuch der Forests for Friends eingetragen. Das Aktienbuch wird von unserem Aktienregister geführt, einer spezialisierten Firma, der ShareCommService AG. 

Kann ich meine Aktien zu meinen Unterlagen nehmen / in mein Bankdepot einbuchen lassen?
Die Aktien müssen entweder (elektronisch) in ein Bankdepot eingebucht oder vom Aktionär in Form eines Aktien-Zertifikates sicher aufbewahrt werden. Die Eigenverwahrung des Zertifikats birgt begrenzte Risiken und Kosten: sollte das Aktienzertifikat verloren gehen, vernichtet oder gestohlen werden, kann eine Verlust- und Schadloserklärung (beim Aktienregister zu beziehen) ausgefüllt werden. Daraufhin werden die betroffenen Zertifikate als ungültig erklärt. Das Aktienregister stellt daraufhin ein neues Zertifikat mit einer neuen Nummer aus. Bei Einlieferung in ein Bankdepot gehen die Gebühren zu Lasten des Aktionärs.

Wie und wo kann ich meine Aktien verkaufen?
Unsere Aktien sind an keiner Börse kotiert. Sie können aber Ihre Aktien jederzeit privat verkaufen. Der Verwaltungsrat der Forests for Friends AG ist jedoch nicht verpflichtet, jeden Käufer als Aktionär anzuerkennen (Vinkulierungsrecht).

Kann man zusätzliche Aktien kaufen, wo und zu welchem Preis?
Es gibt keinen regen Markt. Wir sind gerne bereit, Kaufangebote entgegen zu nehmen und ohne finanzielle Interessen an Verkaufs-Interessenten zu vermitteln.

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Kann die Aktie auch auf zwei Personen (auf mich und meine Frau) ausgestellt werden?
Da jede Aktie nur ein Stimmrecht begründet und das Stimmrecht nicht aufgeteilt werden kann, kann eine Aktie nur auf eine Person ins Aktienregister eingetragen werden.
Es ist aber durchaus möglich, einen Teil der Aktien auf eine andere Person einzutragen.

Als Treuhänder verwalten wir die Aktien von XY. Können wir die Stimmrechte an der Generalversammlung wahrnehmen?
Können Nicht-Aktionäre an der Generalversammlung teilnehmen?
Art. 10 Abs. 2 der Statuten führt aus, dass eine Vertretung nur durch einen anderen Aktionär zulässig ist. Juristische Personen können durch ihre Organe vertreten werden (mit schriftlicher Vollmacht, wenn das betreffende Organ nicht einzelzeichnungsberechtigt ist), nicht aber durch Drittvertreter.
Es ist dem Verwaltungsrat nicht erlaubt, Nicht-Aktionäre als Vertreter zur GV zuzulassen.
Sollte der Aktionär eine Aktie an den Treuhänder übertragen, so müsste dieser die Erklärung abgeben, dass er die Aktie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben hat. Tut er dies nicht, so kann die Eintragung ins Aktienbuch gestützt auf den gesetzlichen Vinkulierungsgrund gemäss Art. 685b Abs. 3 OR abgelehnt werden.
Es steht dem Verwaltungsrat frei, ausgewählten Personen eine „Gästekarte“ für den Zutritt zur Generalversammlung auszustellen. Damit ist kein Stimmrecht verbunden.

Besitzer der Aktien sind meine unmündigen Kinder. Kann ich sie an der Generalversammlung vertreten?
Ja. Natürliche Personen können durch ihren Rechtsbeistand vertreten werden.

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