Die
Verwaltungsräte und die Geschäftsleitung
verpflichten sich, offen und transparent über alle
wichtigen Entwicklungen zu informieren. Die
Hauptmittel sind der Geschäftsbericht, die
Generalversammlung und das Protokoll der
Generalversammlung.
Zusätzlich ist vorgesehen, die Aktionäre bei
wichtigen Änderungen mit einem „Aktionärsbrief“ zu informieren.Die grundsätzlichen Rechte und Pflichten sind im Aktienrecht beschrieben. Ein wichtiges Element ist das
Mitbestimmungsrecht der Aktionäre. Insbesondere müssen jährlich ein Geschäftsbericht publiziert und eine Generalversammlung
durchgeführt werden.
An der jährlichen Generalversammlung stehen die Verwaltungsräte und die Geschäftsleitung den Aktionären Red und Antwort.
Die eingetragenen Aktionäre werden mit der Einladung zur Generalversammlung die Traktanden und die Anträge erhalten. Wer nicht persönlich teilnehmen will, kann seine Stimme schriftlich abgeben
oder den Verwaltungsrat, einen anderen Aktionär
oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen.
Wir sind uns jedoch bewusst, dass nicht über alles öffentlich informiert werden kann. Bei konkreten Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen schriftlich, per eMail und telefonisch direkt zur Verfügung.
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